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Einreisebestimmungen für Ecuador & die Galapagos-Inseln

Einreisebestimmungen für Ecuador

Reisende aus Deutschland, Schweiz, Österreich und allen Staaten der EU sowie den USA, Kanada und Australien benötigen kein Visa, es sei denn Sie planen länger als 90 Tage (Beginn ist der Einreisetag) in Ecuador zu verbringen oder Sie beziehen ein Gehalt in Ecuador (Arbeitsvisum).

Reisende der genannten Länder erhalten ihr Touristenvisum von maximal 90 Tagen direkt bei der Einreise. Dieses Visum ist seit Februar 2017 einmalig um weitere 90 Tag verlängerbar. Zur Verlängerung des 90-tägigen Visums müssen Reisende den ecuadorianischen Außenminister vor Ablauf kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass (auch für Kinder) am Einreisetag noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.

Der Einreisestempel ist obligatorisch. Dies gilt auch bei der Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Wer gegen das Aufenthaltsrecht in Ecuador verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auch Abschiebehaft kann die Folge eines fortgesetzten Aufenthalts in Ecuador sein.

Der Pass oder eine Passkopie muss während Ihrer Ecuador Reise stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft in Quito aufgesucht werden. Ein Merkblatt bei Passverlust ist auf der Website der Deutschen Botschaft abrufbar.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ecuador
Embajada de la República Federal de Alemania
Avenida Naciones Unidas y República de El Salvador
Edificio „Citiplaza“, piso 14
Casilla 17-17-536
Quito, Ecuador

Tel.: +593 2 297 08 20
Fax: +593 2 297 08 15
Offizielle Webseite

Seit Mai 2018 ist für die gesamte Verweildauer in Ecuador die Vorlage einer gültigen Reisekrankenversicherung per Gesetz vorgeschrieben.

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Einreisebestimmungen für Galapagos

Einreisekarte

Auf dem Festland in den Flughäfen Quito und Guayaquil werden Sie sich vor dem Einchecken bei INGALA für die Einreisekarte für Galapagos registrieren müssen. Mit der Registrierung werden alle Besucher auf Galapagos erfasst um den Besucherstrom zu kontrollieren und illegaler Einwanderung vorzubeugen. Die Karte kostet pro Person ca. US$ 20 und kann nur in bar bezahlt werden.

Folgende Informationen müssen bei der Registrierung angegeben werden:

  • Vollständiger Name
  • Passnummer
  • Nationalität
  • Familienstand
  • Geburtsdatum
  • An- und Abreisedatum Galapagos (Seit Februar 2018 wird für den Besuch der Galapagos Inseln die Vorlage eines Reiseplans inkl. eines Hin- und Rückflugtickets sowie der Hotelreservierung für den geplanten Aufenthalt vorgeschrieben. Wer eine private Unterkunft gebucht hat, muss künftig ein Einladungsschreiben des Gastgebers vorlegen können.)
  • Hotelkontakt oder Schiff auf Galapagos

Nationalparkgebühr

Bei Ankunft auf den Galapagos Inseln wird die Nationalparkgebühr von ca. US$ 100 pro Person erhoben (nur in bar, Traveller Checks werden nicht akzeptiert). Jeder muss diese Eintrittsgebühr bezahlen – die Einnahmen aus den Galapagos-Nationalpark Gebühren werden genutzt, um die Erhaltung der Flora und Fauna auf den Inseln und im umliegenden Meer zu finanzieren und die Inselgemeinschaft dabei zu unterstützen die Grundversorgung zu verbessern und pädagogische Projekte, Sport, Gesundheit und Projekte zur Verbesserung der Umwelt und des Tourismus zu fördern.

Bewohner der Länder des Andenpaktes müssen nur ca. US$ 50 pro Person zahlen. Verlieren Sie die Quittung nicht, denn Sie benötigen diese möglicherweise noch einmal auf dem Schiff oder bei einem Tagesausflug.

Einen Rabatt von 50 % auf die Gebühr gibt es für Kinder unter 12 Jahren (wird bei Vorlage des Reisepasses vor Ort gewährt).

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Impfungen für die Einreise nach Ecuador und Galapagos

Impfungen sind für die Einreise nach Ecuador nicht vorgeschrieben. Reisende ab dem vollendeten 12. Lebensmonat, die aus Gelbfieber-Gebieten nach Ecuador einreisen, müssen einen Impfausweis mit der gültigen Gelbfieberimpfung vorzeigen können.

Diese Bestimmungen gelten auch für viele andere Nationalitäten, außer den oben genannten Ländern. Konsultieren Sie im Zweifelsfall bitte das nächstgelegene ecuadorianische Konsulat.

Zollbestimmungen bei Ein- und Ausreise

Zollkontrollen werden sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise durchgeführt.

Persönliche Gegenstände sind zollfrei. Möchten Sie mehr als 10.000 US$ pro Person in bar einführen, sind diese zu deklarieren. Gemüse, Pflanzen- und Pflanzensamen, Fleisch und andere Tierprodukte für den Verzehr dürfen nicht eingeführt werden.

Bei der Ausfuhr sollten Sie darauf achten, dass Sie für in Ecuador gekaufte Gegenstände Quittungen mit sich führen. Es besteht ein Ausfuhrverbot für Original-Kulturgüter. Bedenken Sie dies bitte beim Souvenirkauf.

Genauere Ein- sowie Ausfuhrbestimmungen können Sie auf www.zoll.de einsehen bzw. telefonisch erfragen.